Wir messen. Sie profitieren. In jeder Branche.
Als zugelassene Messstelle nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, wenn es um die Ermittlung der Emissionen Ihrer Anlagen geht.
Warum wir der richtige Partner für Sie sind
Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, die Art und Menge der Emissionen durch eine qualifizierte Stelle messen zu lassen. Genau hier kommen wir ins Spiel – mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Unser Service – alles aus einer Hand
- Erstmalige- oder wiederkehrende Emissionsmessungen nach § 28 BImSchG sowie gemäß der 31. und 44. BImSchV
- Behördlich angeordnete Messungen nach § 26 BImSchG
- Emissionsmessungen für Ihre Anlagenplanung, z.B. für die Auslegung von Abluftreinigungsanlagen
- Abnahmemessungen zur Überprüfung der Herstellergarantie von Abgaswerten
- Messtechnische Begleitung von Versuchen, um Ihre Prozesse zu optimieren
Branchenübergreifende Expertise
Wir sind in zahlreichen Industriezweigen tätig, darunter Automobilindustrie, Gießereien, Textilindustrie, Medizintechnik, Maschinenbau, Elektronik, Lebensmittelindustrie, Stadtwerke, Energieerzeugung, Möbelindustrie und Kunststofftechnik.
Ihre Vorteile – Unsere Stärken
- Jahrzehntelange Erfahrung in der Messtechnik
- Akkreditierte und behördlich zugelassene Messstelle
- Flexibel, schnell und immer nah am Kunden
- Akkreditiertes Prüflabor für höchste Präzision
Ihre Fragen – Unsere Antworten
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich.
Möchten Sie ein Angebot? Kein Problem, wir erstellen Ihnen eines, das genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist.
Unsere aktuelle Akkreditierungsurkunde finden Sie hier.