Seit 25 Jahren Ihr kompetenter Dienstleister für Messtechnik, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Genehmigungsverfahren.

 

Gemäß der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) stellt der Arbeitgeber sicher, „dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen. Ermittlungen sind auch durchzuführen, wenn sich die Bedingungen ändern, welche die Exposition der Beschäftigten beeinflussen können.“

 

SICHERE ARBEITSPLÄTZE

FÜR IHRE MITARBEITER

 

Wir helfen Ihnen dabei mit unseren Dienstleistungen:

- Ermittlung und Beurteilung von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz nach den
  Technischen Regeln für Gefahrstoffe 402 (TRGS 402)

- Beratung über mögliche, notwendige, technische, organisatorische und persönliche
  Schutzmaßnahmen

- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 der GefStoffV)

- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV

 

Unsere Stärken, Ihr Vorteil:

- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Gefahrstoffmessungen

- akkreditierte Messstelle gemäß § 7 (10) GefStoffV

- Flexibel. Schnell. Kundennah.

 

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sie möchten ein Angebot? Gerne erstellen wir dies nach Ihren Anforderungen.

Unsere aktuelle Akkreditierungsurkunde finden Sie hier.

 

 

 

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